Das Riedberger Horn, ein beliebter Skitourenberg im Allgäu. (c) DAV
Das Riedberger Horn, ein beliebter Skitourenberg im Allgäu. (c) DAV

Erst am 22.03.2017 endete die Frist für Stellungnahmen der Bürger zur Änderung des landesweit gültigen Landesentwicklungsprogramms mit dem Bestandteil “Alpenplan”. Hunderte von Stellungnahmen sind beim bayerischen Innenministerium hierzu eingegangen. Nach nur drei Arbeitstagen hat nun die bayerische Ministerrunde die Änderung des Alpenplans durchgewunken.

Die Naturschutz- und Umweltverbände haben diesen überhasteten Beschluss der Bayerischen Staatsregierung mit Entsetzen wahrgenommen.

“Die bayerische Staatsregierung flüchte sich panikartig in einen Beschluss, der für den gesamten deutschen Alpenraum Präzedenzcharakter hat. Jahrzehntelang hatte der Alpenplan für den gesamten Alpenraum Vorbildcharakter, nun wird er kurzfristigen Interessen geopfert.” so Erwin Rothgang, Präsident von CIPRA Deutschland.

“Der bereits vergangene Woche bestehende Eindruck, die Staatsregierung habe schon vorweg politisch den Bau der Lifte am Riedberger Horn festgelegt wurde nun durch diesen Schnellschuss bestätigt. Der Neuzuschnitt der Zone C am Riedberger Horn lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Bayerische Staatsregierung die Skigebietsverbindung genehmigen will. Gravierende fachliche Argumente können nach drei Arbeitstagen kaum gewürdigt worden sein.” kommentiert Rudi Erlacher, Vizepräsident des Deutschen Alpenvereins den Kabinettsbeschluss.

“Die vom Kabinett beschlossene LEP-Änderung ist ein politischer Skandal und bedeutet einen Paradigmenwechsel im seit über 40 Jahren bewährten Alpenschutz in Bayern. Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn verstößt massiv gegen internationales Recht. Wir werden mit allen legalen Mitteln weiter für den Schutz des Riedberger Horns kämpfen, um den drohenden Bergrutsch der Landesplanung zu stoppen”, so Prof. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

“Der Freistaat Bayern kommt der Verpflichtung zum Erhalt der Biodiversität auch durch den Vollzug verbindlicher internationaler Vereinbarungen, insbesondere der Alpenkonvention, nach”, sagt Dr. Norbert Schäffer, erster Vorsitzender des LBV. “Wie die bayerische Staatsregierung diese gesetzlichen Vorgaben mit einem Handstrich zunichtemacht, ist unfassbar”, so Schäffer weiter.

“Für den Erhalt des bayerischen Alpenplans und gegen Neuerschließungen in der sogenannten Ruhezone C sprechen sich an einer repräsentativen Umfrage 91% der bayerischen Bevölkerung aus. 100% aller Bayern dürften wohl gegen dieses Schnellverfahren des bayerischen Kabinetts sein. Das Politikverständnis von ganz Bayern wird mit den Füßen getreten”, entsetzt sich Erwin Rothgang, Präsident von CIPRA Deutschland, weiter über den Beschluss des bayerischen Kabinetts.

Der Alpenplan hat in seiner nun bald 45-jährigen Geschichte internationalen Vorbildcharakter erlangt. Er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordender Skigebietserschließung bewahrt und geholfen, die landschaftliche Vielfalt und Ursprünglichkeit des bayerischen Alpenraums zu erhalten. Der Alpenplan hat seit seinem Erlass 1972 unverändert Bestand. Bereits damals ging es auch um die Verbindung der beiden Skigebiete Balderschwang und Grasgehren. Der Alpenplan hat dieses Vorhaben bewusst ausgeschlossen und das Riedberger Horn der Zone C zugeordnet.

Die nächsten Verfahrensschritte zur Änderung des Alpenplans dürften eine Expertenanhörung am 27. April im Landtag und der kurz darauf zu erwartende Beschluss im Landtag sein. Die Naturschutzverbände prüfen nun die Rechtslange, um angemessen auf diesen Beschluss der Staatsregierung reagieren zu können.

www.cipra.org

QuelleDeutscher Alpenverein, Foto: DAV