Aufsichtsbeschwerde von mountain wilderness bewirkt Rüge ans BAZL

Im Juni hat mountain wilderness Schweiz beim eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eingereicht.

mountain wildernessGrund dafür war, dass das BAZL aus Sicht von mountain wilderness die Rechtmässigkeit von mehreren Helikopterlandungen in der Trift bei Zermatt ungenügend abgeklärt hatte. Das UVEK bestätigt nun diese Vorwürfe teilweise.

Mitte April 2011 flog die Air Zermatt auf den offiziellen Gebirgslandeplatz Äschhorn oberhalb von Zermatt. An Bord befanden sich nebst Bergführern und Journalisten auch private Heliskiing-Touristen. Nach der Abfahrt vom Äschhorn (ca. 3550 m.ü.M.) wurden die Gäste beim Berghotel Trift (2337 m.ü.M.) wieder aufgenommen. Beim Hotel Trift befindet sich aber kein offizieller Gebirgslandeplatz (GLP). Damit wären diese Landungen für touristische Zwecke illegal. Brisant ist: Bereits im Jahr 2005 wurde die Air Zermatt wegen illegaler Landungen in der Trift zu einer Busse von 20'000 CHF verteilt, und bereits damals spielte das BAZL eine undurchsichtige Rolle.

mountain wilderness wurde in Bezug auf die Landungen im 2011 mehrmals beim BAZL vorstellig und bat um eine Abklärung des Sachverhaltes. Das BAZL wiegelte ab, es sei alles korrekt verlaufen und "die Landungen seien im Einklang mit geltenden luftrechtlichen Bestimmungen" ausgeführt worden – auch wenn die Beweise dafür nie offengelegt wurden.  

Im Juni 2013 gelangte mountain wilderness schliesslich mit einer Aufsichtsbeschwerde ans UVEK, das dem BAZL vorsteht. Das UVEK leistete der Aufsichtsbeschwerde Folge. Brisant: Es kann jedoch keine abschliessende rechtliche Beurteilung vornehmen, weil der Sachverhalt durch das BAZL ungenügend abgeklärt worden sei. Das UVEK weist deshalb das BAZL an, in Zukunft sorgfältigere Abklärungen vorzunehmen.

"Für uns ist dieses Vorgehen absolut unverständlich. Das BAZL macht sich nicht die Mühe, den Sachverhalt richtig abzuklären, sondern toleriert die fragwürdigen Aktivitäten der Air Zermatt. Es nimmt somit seine Aufsichtsfunktion nicht richtig wahr", meint Rolf Meier, Kampagnenleiter Stop Heliskiing bei mountain wilderness Schweiz. mountain wilderness wird den Fall aller Voraussicht nach an die Geschäftsprüfungskommission des Parlamentes weiterleiten.

QuelleKatharina Conradin