DAV und BN: Durch Entscheidung des Gerichtes faktisch vollendete Tatsachen am Sudelfeld

"Wir bedauern die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes, keinen Baustopp am Sudelfeld zu erlassen" - so der Kommentar des Bund Naturschutz Bayern und des Deutschen Alpenvereins zur heutigen Entscheidung.

Sudelfeld Baustelle (c) Steffen Reich Beide Verbände hatten Mitte Mai Klage gegen die Genehmigung des Ausbaus der Beschneiungsanlagen am Sudelfeld eingereicht. Bis zur Hauptverhandlung im Herbst diesen Jahres darf nun am Sudelfeld weiter gearbeitet werden.

In seiner Begründung stufte das Gericht das öffentliche Interesse am Pistenbetrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze höher ein als die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Auch den beiden Verbänden ging es bei ihrer Klage nie um eine Zerstörung von Arbeitsplätzen, sondern um eine Weichenstellung hin zu einem nachhaltigeren Tourismus, mit dem die Gemeinden und Betriebe vor Ort langfristig gut überleben und im Wettbewerb bestehen können.

BN und DAV sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Genehmigung des Ausbaus und die Förderung mit immensen Staatszuschüssen das falsche Signal ist. Politik und Tourismus verpassen hier die Chance, sich schon heute auf künftige touristische Anforderungen einzustellen.Angesichts des Klimawandels sollten die bayerischen Alpengemeinden nicht einseitig auf Pistentourismus setzen, sondern eine breite Palette an zukunftsfähigen touristischen Alternativen entwickeln. Dafür sind allerdings Ressourcen nötig, die durch den Ausbau von Skigebieten gebunden werden.

BN und DAV prüfen derzeit, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werden soll.

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QuelleDeutscher Alpenverein, Foto: Steffen Reich