DAV-Vizepräsidentin Tamara Schlemmer mit sofortiger Wirkung zurückgetreten

Tamara Schlemmer sah sich zu diesem Schritt veranlasst, weil sie seit kurzem für ein Unternehmen in verantwortungsvoller Position arbeitet, mit dem der DAV-Hauptverein partnerschaftlich verbunden ist.

Tamara Schlemmer (2007)Laut DAV-Satzung kann ein Präsidiumsmitglied sein Amt nicht ausüben, wenn eine Interessenskollision mit dem ausgeübten Beruf zu befürchten ist. Eine solche Kollision ist im gegebenen Fall grundsätzlich nicht auszuschließen. Die Entscheidung von Tamara Schlemmer ist daher nur konsequent.

Das Präsidium des DAV bedauert den Rücktritt außerordentlich und zollt gleichzeitig der konsequenten Haltung hohen Respekt.Tamara Schlemmer engagierte sich von 1997 bis 2003 als Beauftragte für Sport- und Wettkampfklettern im damaligen Verwaltungsausschuss. 2003 übernahm sie das Amt der Vorsitzenden des Bundesausschusses für Bergsport. Seit 2007 hatte sie dann das Amt der Vizepräsidentin inne.

Gemäß Satzung wird der Verbandsrat des DAV im Rahmen seiner Sitzung am 18. und 19. März interimsmäßig einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin bis zur Hauptversammlung im November wählen.

Präsidium und Verbandsrat – die Struktur des Deutschen Alpenvereins

Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident/in und vier weiteren Vizepräsidenten/innen, darunter der/die Vertreter/in der Jugend des DAV. Das Präsidium ist das eigentliche Führungsorgan; es versteht sich als Team, das gemeinsam Verantwortung trägt.

Bis zur Hauptversammlung im Herbst 2011 ist das Präsidium wie folgt zusammengesetzt:

Präsident
Josef Klenner

Vizepräsidenten
Michael Knoll, Karlsruhe (gleichzeitig Bundesjugendleiter)
Ludwig Wucherpfennig, Hildesheim
Franz-Josef van de Loo, Duisburg
NN (wird in der Verbandsratssitzung am 18./19. März gewählt)

Der Verbandsrat besteht aus 21 Mitgliedern
Elf Regionalvertreter/innen, fünf Bundesausschussvorsitzende und den fünf Mitgliedern des Präsidiums. Der Verbandsrat tagt dreimal jährlich.

Der Deutsche Alpenverein besteht derzeit aus 353 rechtlich selbstständigen  Sektionen , die gemeinsam den DAV-Hauptverein bilden. Die Struktur des DAV ist in der Satzung sowie im 2001 verabschiedeten Strukturkonzept festgeschrieben. Das oberste Organ des DAV ist die Hauptversammlung, die alljährlich stattfindet.

Antragsberechtigt an die Hauptversammlung sind die Sektionen sowie der Verbandsrat. Stimmberechtigt in der Hauptversammlung sind die Sektionen.

QuelleAndrea Händel (DAV)