Marche pour le Silence (c) Mountain Wilderness
Marche pour le Silence (c) Mountain Wilderness

Lärm stört

Lärm stört, stresst, schadet und verursacht hohe Kosten. Und zwar nicht nur in dicht besiedelten Gebieten, sondern auch in naturnahen Gebieten und unberührten Berglandschaften. Gemäss Bundesamt für Umwelt BAFU fühlen sich zwei Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zumindest zeitweise durch Lärm gestört. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet für Westeuropa Lärm als das zweitgrösste Umwelt-Gesundheitsrisiko überhaupt. Die volkswirtschaftlichen Schäden belaufen sich allein in der Schweiz auf mehr als 1 Milliarde CHF pro Jahr.

Ruhe und Stille als Standortfaktor

“Das Naturerlebnis wird durch den Lärm empfindlich gestört – man stelle sich bloss eine schöne Landschaft mit dem Lärm einer Autobahn im Hintergrund vor. Der Erholungswert ist dahin!” meint Katharina Conradin, Geschäftsleiterin von mountain wilderness Schweiz. Erholungsräume, in welchen der Mensch auch Stille und die natürliche Geräuschkulisse der Natur erfahren kann, gewinnen daher an Stellenwert und sind für viele Tourismusgebiete ein bedeutender Standortfaktor.

Doch “naturstille” Gebiete sind immer stärker bedroht: Sei es durch die Zunahme an motorisierten Freizeitsportarten wie der touristischen Gebirgsfliegerei oder Schneetöff- und Quadfahrten, oder auch durch sommerliche Passfahrten mit knatternden Töffs. Viele dieser Lärmarten treten saisonal gehäuft auf und werden mit dem aktuellen Vorgehen zur Festlegung von Immissionsgrenzwerten nicht erfasst.

Unwille von Verwaltung und Bundesrat

Obwohl das Problem bekannt ist, fehlen griffige Massnahmen, die dazu beitragen, Ruhe und Stille auch in Hochgebirgslandschaften zu erhalten. Dafür ist auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verantwortlich. Mit seiner Interessenspolitik für die zivile Luftfahrt verhinderte es in den letzten Jahren nicht nur eine wirksame Lösung zur Schaffung von Landschaftsruhezonen. Mit der neuen Aussenlandeverordnung, die ebenfalls die Handschrift von BAZL-Funktionären trägt, wird zudem eine Verordnung geschaffen, die vor allem Ausnahmen schafft statt die bisher nur ungenügend geregelten Aussenlandungen zu begrenzen.

Auch der bundesrätliche Abbruch des Überprüfungsverfahrens für die Gebirgslandeplätze zeugt von einem mangelnden Interesse, Lösungen zu finden: Hier werden die Partikularinteressen von einzelnen Firmen geschützt und ein rechtswidriger Zustand festgesetzt. Für mountain wilderness ist die Diskussion aber noch nicht beendet: Die Alpenschutzorganisation behält sich rechtliche und politische Schritte vor.

Lärmproblematik ernst nehmen!

Mit der “Marche pour le Silence” fordert mountain wilderness Politik und Verwaltung dazu auf, die Lärmproblematik auch in ländlichen Gebieten endlich ernst zu nehmen. Die touristische Gebirgsfliegerei in geschützten Gebieten ist aufzuheben, der Lärmproblematik ist insbesondere in Landschaftsschutzgebieten eine grössere Bedeutung beizumessen und es sind endlich Ruhezonen zu schaffen, die ihren Namen verdienen.

QuelleKatharina Conradin, Foto: Mountain Wilderness