DAV-Vizepräsident Rudi Erlacher (c) DAV/Tobias Hase
DAV-Vizepräsident Rudi Erlacher (c) DAV/Tobias Hase

Grund für die Änderung ist eine geplante Skischaukel am 1787 Meter hohen Riedberger Horn in den Allgäuer Alpen. Für ein einzelnes Projekt soll der im gesamten bayerischen Alpenraum wirksame Alpenplan an entscheidender Stelle geschwächt werden. Damit schafft die Staatsregierung einen Präzedenzfall, der Tür und Tor öffnet für Erschließungsvorhaben in weiteren sensiblen und höchst schutzwürdigen Bereichen der Bayerischen Alpen.

DAV-Vizepräsident Rudi Erlacher sagt dazu:

“Die Änderung des Alpenplans ist sowohl in touristischer als auch in ökologischer Hinsicht eine Katastrophe. Sie weist in die falsche Richtung und setzt dabei eine nachhaltige Entwicklung der bayerischen Alpen aufs Spiel: Einzelinteressen werden über das Gemeinwohl gehoben, obwohl sich 91 Prozent der bayerischen Bürger für den Erhalt des Alpenplans ausgesprochen haben. Diese Stimmen werden mit dieser Entscheidung übergangen. In unseren Augen hat die Staatsregierung damit keine weitsichtige Entscheidung getroffen. Das bedauern wir zutiefst. Während der letzten Monate haben wir von unseren Mitgliedern großen Zuspruch auf die Kampagne “Danke Alpenplan” erhalten. Dies bestärkt uns, in unserem Einsatz zum Erhalt von unerschlossenen Gebieten im Alpenraum nicht nachzulassen. Wir werden alle sinnvollen Mittel einsetzen, um den Alpenplan und das Riedberger Horn zu retten.”

Der DAV ist gegen die Aufweichung des Alpenplans Bereits im November 2016 haben sich rund 600 Delegierte bei der DAV-Hauptversammlung in Offenburg deutlich zum Thema geäußert. In der damals einstimmig verabschiedeten Resolution heißt es:

“Der Alpenplan darf keinesfalls, weder heute noch in Zukunft, wirtschaftlichen Belangen geopfert und in seiner strengen Zonierung aufgeweicht werden.”

Beeindruckt war die Staatsregierung weder von diesem Appell noch von Demos, Bürgerinitiativen und Expertenanhörungen. Selbst die Übersendung von 4000 überwiegend kritischen Stellungnahmen aus der bayerischen Bevölkerung zur Änderung des Alpenplans an das Bayerische Innenministerium im März 2017 zeigte keine Wirkung: Schon drei Arbeitstage später leitete die bayerische Ministerrunde die Änderung des Alpenplans in die Wege.

Hintergrund

Der Alpenplan gilt seit 45 Jahren und ist verbindlicher Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Als international viel beachtetes und einzigartiges Instrument zur Raumplanung bewahrt es die bayerischen Berge in der Form, wie wir sie heute schätzen: als attraktives Ziel für Natursportler und Erholungssuchende und zugleich als bedeutender Schutzraum für Flora und Fauna.

Bis in die 1970er Jahre waren viele große Erschließungsprojekte in den Bayerischen Alpen geplant – zum Beispiel Bergbahnen am Watzmann, Geigelstein, Hochgern, Innzeller Kienberg oder an der Garmisch-Partenkirchner Alpspitze. Mit Inkrafttreten des Alpenplans 1972 waren diese Pläne vom Tisch, heute sind all diese Berge immer noch weitgehend frei von technischer Infrastruktur.

www.alpenverein.de

QuelleDeutscher Alpenverein, Foto: DAV/Tobias Hase