Neben energie- und betriebswirtschaftlichen Leitsätzen, müssen zwingend auch ökologische und raumplanerische Grundsätze und Kriterien berücksichtigt werden. So wie die Alpinen Vereine der Errichtung von Wasserkraftanlagen in geschützten und schutzwürdigen Gebieten kritisch gegenüber stehen, lehnen sie die Inanspruchnahme des Gebirges zur Nutzung durch Windkraftanlagen entschieden ab. Davon ausgenommen sind lediglich einzelne Anlagen zur Versorgung von Inselbetrieben.
Aus der Sicht der Alpinen Vereine sind die beiden Windparks am Sattelberg und Sandjoch in besonderem Maße kritisch und problembehaftet. Mit insgesamt 31 Windkraftanlagen soll dort der bislang größte und höchstgelegene Windpark in den Alpen entstehen. Das Brennergebiet liegt in einer Vogelzugstrecke von internationaler Bedeutung und OrnithologInnen warnen vor erheblichen Auswirkungen der bis zu 95 m hohen Windräder auf die Vogelwelt.
Unmittelbar an das Projektgebiet grenzt das Landschaftsschutzgebiet Nösslachjoch-Obernberger See-Tribulaune, das die Tiroler Landesregierung aufgrund seiner besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit 1984 unter Schutz gestellt hat. Neben der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Projektgebiet, gefährden die energiewirtschaftlichen Industrieanlagen auf über 2.000 m die Entwicklung des sanften Tourismus im gesamten nördlichen und südlichen Wipptal. Darüber hinaus verlieren die Einheimischen einen wichtigen Naherholungsraum.
Aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Auswirkungen sind die beiden Windparks einem umweltrechtlichen Verfahren zu unterziehen, an dem sich die Bevölkerung mit einer Stellungnahme an die Tiroler Landesregierung bis zum 10.03.2011 beteiligen kann.