Nachdem die Kletterregelung von 1996 für das gesamte Donautal anzupassen war und die aus dem Jahr 2004 befristete Detailregelung des Landratsamtes Sigmaringen über das Klettern am Schaufels zum Ende des Jahres 2007 abgelaufen war, hat sich seit Sommer 2007 ein Runder Tisch mit Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landratsamtes Sigmaringen, des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Kletterverbände sowie der Projektgruppe Schaufels mit einer neu konzipierten Nachfolgeregelung befasst. Nach intensiven Gesprächen und zähem Ringen konnte nun im Haus der Natur in Beuron ein Kompromiss erzielt werden.
Die neue Regelung sieht vor, dass im Donautal 26 Felsen und Felsbereiche ganz oder zeitlich befristet beklettert werden dürfen. Ein besonderer Blickpunkt war dabei auf den Schaufels als einzigartige Formation in Süddeutschland gerichtet. Hier stehen auf der einen Seite artenschutzrechtliche Belange des Dohlenschutzes mit neuen europäischen Schutzbestimmungen im Raum, andererseits gibt es am Schaufels viele attraktive Kletterrouten mit allen Schwierigkeitsgraden.
Künftig kann im Grundsatz der Schaufels vom 15.2. bis 1.7. nicht beklettert werden. Vorzeitige Freigaben frühestens ab Mai können jedoch gewährt werden, soweit keine Vogelbruten festgestellt oder die Brutvorhaben abgeschlossen sind. Darüber hinaus werden 2 Sektoren – darin besteht ein Teil des Kompromisses – ganzjährig freigegeben.
Die Regelung am Schaufels wird in den nächsten fünf Jahren wissenschaftlich begleitet, um zu prüfen, inwieweit sich Klettern mit den Grundsätzen des Vogelschutzes verträgt. Das Regierungspräsidium Tübingen unter Leitung von Abteilungsleiterin Frau Grit Puchan und der Erste Landesbeamte Herr Rolf Vögtle ziehen insgesamt ein positives Resümee: “Wir haben lange mit vielerlei Argumenten gerungen und nunmehr einen guten Kompromiss gefunden.
Mit diesem Mittelweg haben wir eine transparente und verlässliche Regelung, die dem Artenschutz gerecht wird und das Klettern weiterhin in geregelten Bahnen möglich macht. Unser Dank gilt ganz speziell den Vertretern der Verbände, die diesen Prozess außerordentlich engagiert begleitet und am Schluss zugestimmt haben. Der Erfolg hängt aber entscheidend davon ab, dass alle Beteiligten an der Umsetzung der Regelung aktiv mitwirken und zum Gelingen dieser Lösung beitragen."
Das Landratsamt Sigmaringen wird die neue Allgemeinverfügung in den nächsten Tagen öffentlich bekannt geben und in Kraft setzen.
Erklärung der Verbände (Originalton):
NABU Baden Württemberg
"Wir haben um des guten Friedens Willen der neuen Regelung zugestimmt, auch wenn es von unserer Seite noch gewisse Bedenken gab. Wir hoffen, dass nun das Monitoring der Vogelwarte mehr Klarheit über den Erhaltungszustand der Dohlenkolonie bringt", erklärt Michael Eick vom NABU Landesverband Baden-Württemberg. Der NABU wünscht sich eine breite Anerkennung der Regelung auf allen Seiten und bekräftigt sein Bekenntnis zur gemeinsamen Erklärung mit dem DAV zum Klettersport. "Daran hat sich nichts geändert." Eick knüpft dies an eine Hoffnung für die Zukunft: "Wir hoffen, dass nun Ruhe im Donautal einkehrt und die Felsen als besonders schützenswürdige Biotope sowie ihre einzigartige Tier- und Pflanzenwelt den nötigen Schutz und Respekt bekommen."
DAV Baden Württemberg
“Jochen Hacker, Geschäftsführer des Landesverbandes des Deutschen Alpenvereins hätte sich natürlich bei den langen klassischen Routen am Schaufelsen mehr Freigaben gewünscht. “Wir sind uns aber auch unserer Verantwortung für den Schutz der Natur bewusst und freuen uns, dass es nun endlich zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist. Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Kletterer, Naturschützer und Behörden auf dem Weg zu einer fachlich fundierten und ausgewogenen Gesamtregelung im Oberen Donautal einen großen Schritt weiter gekommen.”