Klettern im Bochumer Bruch langfristig möglich

Das
Klettern im Bochumer Bruch in Wülfrath soll langfristig
möglich sein. Zu dieser Ansicht gelangte gestern (Mittwoch, 18.
1.) der Landschaftsbeirat des Kreises Mettmann.

Die Mitglieder
schlossen sich der Verwaltungsvorlage an, wonach dem Landesverband des
Deutschen Alpenvereins (DAV) eine Befreiung nach §69
Landschaftsgesetz für die Erschließung des
Felsklettergebietes erteilt wird. Mit der Entscheidung des Beirates,
der Befreiung nicht zu widersprechen, wurde sowohl die bis Ende 2005
geltende Befristung für das Klettern an der Ostwand des Bochumer
Bruchs aufgehoben als auch die Erschließung weiterer Felsen im
Bruch ermöglicht.

Mit Erleichterung hat der DAV die
Entscheidung des Beirats aufgenommen. „Wir sind sehr froh, dass
sich der Bochumer Bruch nun zu einem Klettergebiet entwickeln kann, das
für Kletterer aus der gesamten Region attraktiv ist“, sagt
Dr. Martin Arnswald, Sprecher der Arbeitsgruppe Bochumer Bruch des DAV.
In dem Projekt stecke sehr viel Naturschutzarbeit, die zu einem guten
Teil bereits im Vorfeld der Entscheidung geleistet worden sei.

„Durch
die konstruktive Kritik von Seiten des Landschaftsbeirats und der
Unteren Landschaftsbehörde konnte das Projekt zu einem
erfolgreichen Abschluss gebracht werden,“ so Arnswald weiter.

Die
Befreiung wird im Rahmen eines zwischen dem Kreis Mettmann und dem DAV
geschlossenen Vertrages erteilt und bedeutet für die Kletterer,
dass sowohl die Wand im Osten des Bruchs, auf die das Klettern
während der zweijährigen Probephase beschränkt war,
langfristig beklettert werden darf, als auch dass weitere Felsen im
westlichen Bereich des Steinbruchs („Drei Zinnen“)
erschlossen werden dürfen. Insgesamt betrifft dies jedoch
lediglich 5 Prozent der Gesamtfläche des 16 ha großen
Geländes.

Der Vertrag enthält eine Vielzahl von
Nutzungsbedingungen, mit denen die Naturverträglichkeit des
Felskletterns sichergestellt wird. So hat im vergangenen Jahr ein Uhu
erfolgreich im Bochumer Bruch gebrütet, so dass im Vertrag
zwischen Kreis und DAV geregelt ist, dass ein Teil der Felsen jedes
Jahr in der Zeit vom 1. Januar bis 30. März für das Klettern
gesperrt bleiben. Wenn innerhalb dieses Zeitraums festgestellt wird,
dass der Uhu brütet, bleiben sie bis zum 30. April gesperrt.
Außerdem verpflichten sich die Kletterer, während der
weiteren Brutzeit diese Felsen bis zum Einbruch der Dämmerung zu
verlassen.

Der Landschaftsbeirat hatte sich der Ansicht der
Kreisverwaltung angeschlossen, dass die seit dem 20. August 2003
laufende Probephase für den Kletterbetrieb gut verlaufen sei.
Damals war zwischen dem DAV und dem Kreis ein erster Vertrag
geschlossen worden, der das Felsklettern unter Wahrung des
Naturschutzes ermöglichte. Zuvor war der Landschaftsbeirat
beteiligt worden, der im Wesentlichen drei Auflagen formuliert hatte,
die während der Probephase erfüllt werden sollten: Die
Kletterer sollten lediglich eine Seite des Bruchs beklettern, die
Anzahl der Kletterer sollte reduziert und während der Testphase
ein ökologisches Gutachten der Moose und Flechten im Bruch
erstellt werden.

Nach Ansicht des Beirats und der Verwaltung hat
der DAV alle Voraussetzungen für den unbefristeten Kletterbetrieb
erfüllt. So hatten sich die Kletterer bisher auf die Wand im Osten
des Bruchs beschränkt, während die anderen beantragten Felsen
zunächst völlig unberührt blieben. Auch die Anzahl der
Kletterer, die sich gleichzeitig im Bruch aufhalten dürfen, wurde
deutlich reduziert. Der Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises (ULB) stellte anlässlich der Beiratssitzung
ausdrücklich fest, dass bei keiner ihrer drei unangekündigten
Kontrollen ein Fehlverhalten der Kletterer beobachtet worden sei.

Die
vom Beirat geforderten Gutachten für Moose und Flechten kommen zu
dem Ergebnis, dass seltene Flechten und Moose im Steinbruch zwar
vorhanden, aber durch die Kletteraktivitäten nicht gefährdet
sind. Schon weil der Steinbruch insgesamt sehr viele Felsen und
Felsbrocken aufweise, die zum Klettern nicht genutzt würden, sei
eine nennenswerte Beeinträchtigung dieser Pflanzengruppen
ausgeschlossen.

Das mit dem Vertragsschluss umgesetzte Konzept
des DAV sieht aber mit Blick auf den Naturschutz auch Verbesserungen
vor. So wurden von den ehrenamtlichen Helfern des DAV
Pflegemaßnahmen durchgeführt und weiter geplant, die den
Bochumer Bruch auf lange Sicht als Brutplatz für den Uhu erhalten.
Auch Müllsammelaktionen sowie Entbuschungen an der Bruchsohle, die
den Lebensraum für Kreuzkröte und Geburtshelferkröte
erhalten sollen, sind bereits erfolgt. Weitere Maßnahmen sieht
das zwischen ULB und DAV abgestimmte Konzept für die Zukunft vor.

Sixta Görtz
Arbeitsgruppe Bochumer Bruch

Siehe auch:
Eröffnung des Bochumer Bruchs als Felsklettergebiet
www.bochumer-bruch.de

QuelleText: Sixta Görtz, Foto: www.bochumer-bruch.de