Richtlinien für sanftes Klettern im Naturpark Pfälzerwald

In
mehreren Meetings wurden die Richtlinen für das Klettern/Bouldern
in der Pfalz überarbeitet und im Juni verabschiedet. Sodass wir
alle in der Pfalz die nächsten Jahre & Jahrzehnte weiterhin
klettern können, wird jeder Kletterer dazu aufgefordert, sich an
diese auch zu halten. 

Alex Wenner

Mit zunehmender Beliebtheit des Klettersports und dem damit verbundenen
immer größer werdenden Andrang an den Felsen ist es
nötig, bestimmte Verhaltensregeln abzustimmen. Denn die Freiheit
und Kreativität des Kletterns sollen unter Schonung der Natur
weitgehend erhalten bleiben.

1. VERHALTEN AM FELS
Die Felsen der Südpfalz sind Lebensraum für seltene Pflanzen,
die nicht beschädigt oder entfernt werden dürfen. Bei
Sperrungen aus Gründen des Artenschutzes sind die Sperrschilder
des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz Pfalz (AK+N) verbindlich.
Darüber hinaus werden die Sperrinfos in den Schaukästen der
PK und unter www.pfaelzer-kletterer.de veröffentlicht.

Jeder Kletterer sollte sich so verhalten, dass am Fels so wenig Spuren
als möglich zurückbleiben. Auf den Gebrauch von Magnesia soll
verzichtet werden. Routenblockaden durch endloses Topropen sind zu
vermeiden. Um Fels- und Baumschäden zu minimieren, bitte immer
lange Schlingen zur Umlenkung benutzen. Die von der Vereinigung der
Pfälzer Kletterer angelegten Gipfelbücher sind
langjähriger, wesentlicher Teil der südpfälzischen
Kletterkultur. Für Schmierereien und sonstigen Missbrauch sind sie
zu schade!  

2. VERHALTEN IM UMFELD DER FELSEN
Das Befahren von Forst- und Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist
gesetzlich verboten und hat erhebliche Geldbußen zur Folge. Bitte
deshalb nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken. Zu den
Felsen sind nur die üblichen Zu- und Abstiege zu benutzen.
Übermäßiger Lärm sollte vermieden werden.
Felssperrzeiten sind unbedingt zu akzeptieren. Abfälle haben
selbstverständlich in der Natur nichts zu suchen.

3. VERÄNDERN VON BESTEHENDEN ROUTEN
Der ursprüngliche Charakter der anspruchsvollen Kletterei in der
Südpfalz soll in jedem Fall erhalten bleiben. Für klassische
Wege und für Wege, bei denen die Erstbegeher nicht mehr erreichbar
sind, übernimmt die Fachgruppe Sanierung und Sicherheit (SANSI)
die Koordinierung nachträglicher Sicherungsmöglichkeiten.
Zusätzliche Ringe (nH = nachträglich geschlagener Haken oder
Ring) dürfen daher nur nach Absprache mit dieser Fachgruppe bzw.
dem Erstbegeher gesetzt werden. 

4. NEUERSCHLIESSUNG / ERSTBEGEHUNGEN
Die Anzahl der Kletterwege hat einen Stand erreicht, bei dem
natürlich kletterbare Linien als Routenvorgabe nur noch in
begrenzter Anzahl zu finden sind. Auch um Konflikten mit den
Naturschutzverbänden und Behörden vorzubeugen, sollten
Erstbegehungen mit größtmöglichster Rücksicht auf
die Natur erfolgen.

  1. Die vorhandene Vegetation ist zu belassen. Dies bezieht sich sowohl auf den Routenverlauf als auch auf den Felsfuß.
  2. Der Erschließung von unten, die einen
    hohen Aufwand an Kreativität und Moral abfordert, ist
    gegenüber der Erschließung von oben der Vorzug zu geben.
    Nach Möglichkeit sind mobile Sicherungsmittel (Keile, Friends
    usw.) einem betonierten Ring vorzuziehen.
  3. Der Erstbegeher / Erschließer entscheidet
    unter Beachtung der Richtlinien in eigener Verantwortung über die
    Ausstattung der von ihm eröffneten Route mit Sicherungsringen.
  4. Es werden nur noch die offiziellen Ringe der
    Fachgruppe Sanierung und Sicherheit akzeptiert. Diese müssen
    fachgerecht gesetzt sein.
  5. Zu geringe Ringabstände werden nicht
    toleriert. Eine zunehmende Routendichte darf nicht dazu führen,
    dass neu gesetzte Ringe von einer bestehenden Route aus greifbar sind.
    Ein Mindestabstand muss immer gewahrt bleiben.
  6. Eine Erstbegehung ist abzuschließen, ehe
    ein neues Projekt begonnen wird. Als Zeichen für eine projektierte
    Route gilt eine Schlinge im ersten Ring.

5. MANIPULIERTE ROUTEN
Die künstliche Schaffung und Erhaltung von Griffen und Tritten
wird grundsätzlich abgelehnt, da die Natursportart Klettern
ausschließlich von natürlich vorgegebenen Felsstrukturen
lebt. Dies gilt auch für das übermäßige
“Abräumen” von brüchigem Gestein sowie das Verändern von
Felspartien. Solche massiven Eingriffe an den als Naturdenkmäler
ausgewiesenen Felsen sind aufgrund der bestehenden Rechtsverordnung
verboten.

Sollte trotzdem bei Neutouren gegen diese Richtlinien verstoßen
werden, wird diese Tour von der Fachgruppe SANSI abgebaut! Diese
Entscheidung wird von allen im Arbeitskreis K+N vertretenen
Verbänden und von den Landespflegebehörden mitgetragen!

Nur durch Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein sowohl
untereinander als auch gegenüber der Natur ist es möglich,
dass das einvernehmliche Nebeneinander von Klettern und Naturschutz im
Naturpark Pfälzerwald auch für die Zukunft bewahrt bleibt.
Jeder Kletterer kann durch vorbildliches  Handeln seinen positiven
Beitrag leisten.

Vereinigung der Pfälzer Kletterer (PK), Fachgruppe Sanierung und
Sicherheit (SANSI) im Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Pfalz
(AK+N), die Unteren Landespflegebehörden Landkreis Südliche
Weinstraße und Südwestpfalz, Landesverband Rheinland-Pfalz
e.V. des Deutschen Alpenvereins (DAV), Wasgau- Klettergilde (WKG)

Juni 2005

Download:
Richtlinien als PDF

Siehe auch:
www.pfaelzer-kletterer.de
www.palatinum.info
www.pfalz-klettern.de

QuelleInfos: Alex Wenner & Wolfgang Peter