IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main klagt gegen Kletterverbot am Konradsfels

IG Klettern reicht Normenkontrollklage gegen die Naturschutzgebietsverordnung “Bodensteinerlai” ein!

Vergeblich
hatten die Kletterer der Region und die Mitglieder der IG Klettern und
Naturschutz in Rhein-Main auf ein Zeichen aus Wiesbaden gewartet. Weder
das Umweltministerium, noch der bereits seit November 2002 mit dem
Thema betraute Petitionsausschuß des Landtags befaßten sich
mit dem Fall des Kletterverbotes am Konradsfels und seiner
Entstehungsgeschichte.

Zwei Jahre nach Ausweisung des
Konradsfelses als Naturschutzgebiet und dem damit einhergehenden
Totalkletterverbot gab es schließlich keine andere
Möglichkeit mehr, die Rechte der Kletterer zu wahren, als mit
einer Klage gegen den Landkreis Limburg-Weilburg. Folglich stellte die
IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main, vertreten durch betroffene
Mitglieder, einen Normenkontrollantrag gegen die bestehende
Naturschutzgebietsverordnung am Konradsfels vor dem Hessischen
Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf www.on-sight.de/IG_RM und www.free-konrad.de

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.

Siehe auch:
www.on-sight.de/IG_RM
www.free-konrad.de

 

QuelleText: Christoph Deinet