In seiner Begründung stufte das Gericht das öffentliche Interesse am Pistenbetrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze höher ein als die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Auch den beiden Verbänden ging es bei ihrer Klage nie um eine Zerstörung von Arbeitsplätzen, sondern um eine Weichenstellung hin zu einem nachhaltigeren Tourismus, mit dem die Gemeinden und Betriebe vor Ort langfristig gut überleben und im Wettbewerb bestehen können.
BN und DAV sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Genehmigung des Ausbaus und die Förderung mit immensen Staatszuschüssen das falsche Signal ist. Politik und Tourismus verpassen hier die Chance, sich schon heute auf künftige touristische Anforderungen einzustellen.Angesichts des Klimawandels sollten die bayerischen Alpengemeinden nicht einseitig auf Pistentourismus setzen, sondern eine breite Palette an zukunftsfähigen touristischen Alternativen entwickeln. Dafür sind allerdings Ressourcen nötig, die durch den Ausbau von Skigebieten gebunden werden.
BN und DAV prüfen derzeit, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werden soll.