Weitere Rechtsmittel sind in dieser Angelegenheit nicht zugelassen; die grundsätzliche Entscheidung fällt nun in der Hauptverhandlung, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.
Der Bund Naturschutz und der Deutsche Alpenverein bedauern diese Entscheidung sehr. Sie beurteilen die Modernisierung des Skigebietes Sudelfeld als nicht nachhaltige und wenig zukunftsweisende Investition, die gleichzeitig die Entwicklung eines tragfähigen Ganzjahrestourismus behindert. Leider ist das Gericht der Argumentation der Naturschutzverbände nicht gefolgt und sieht die Modernisierung des Skigebietes nach wie vor als "zwingende Voraussetzung" für eine wirtschaftliche Entwicklung der Tourismusregion am Sudelfeld.
Zumindest einen Teilerfolg können die Naturschutzverbände bislang verbuchen: Der Beschneiungszeitraum wurde von ursprünglich viereinhalb auf dreieinhalb Monate verkürzt.
Die Führungsgremien von DAV und BN werden in den nächsten Tagen entscheiden, wie sie mit dieser gerichtlichen Entscheidung weiter verfahren und welche Schritte zu ergreifen sind.