Der Kletterhallenverband KLEVER e.V. schreibt:
Das OVG Berlin-Brandenburg stellte weiterhin fest:
“Alpenverein bietet Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt an und ist wirtschaftlich am Markt tätig.”
Die vom Kletterhallenverband beanstandete deutliche Übertretung der Gemeinnützigkeitsgrenzen wurde somit nach fast einem Jahrzehnt des Streits durch die EU-Kommission und das OVG bestätigt.
Uns ging es nie um den Gemeinnutz des DAV! Mehrmals forderten wir den Hauptverband dazu auf, die Kletterzentren auszulagern. Stets hieß es – kein Handlungsbedarf.
Dies hat sich nun grundlegend geändert.
Durch die Feststellung, dass beim DAV eine Konzernstruktur vorliegt und der Betrieb von Kletterzentren eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, fordern wir die sofortige Auslagerung, bspw. in vereinseigene GmbH´s, so wie es in Österreich schon lange der Fall ist und im Übrigen auch für den DAV nichts Neues.
So musste 1977 aufgrund steigender Umsätze und Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit die DAV Berg- und Skischule GmbH, später umbenannt und heute bekannt als DAV Summit Club GmbH aus dem Verein ausgelagert werden.
40 Jahre später also fordern wir die vom DAV als “Hütten der Städte” proklamierten Kletterzentren ebenfalls auszulagern, da der Gemeinnutzstatus ansonsten endgültig gefährdet ist.
KLEVER e.V.