Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass ein Mietvertrag zwischen dem Bezirksamt Berlin-Mitte und dem Deutschen Alpenverein (DAV), Sektion Berlin teilweise nichtig ist.
Der Mietpreis für das 3147 m² große Grundstück in Höhe von 1.132,92 Euro pro Jahr entspricht nicht dem ortsüblichen Niveau und war deshalb der Europäischen Kommission vorzulegen. Der DAV ist in Revision gegangen, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgeführt.
Der KLEVER sieht in der gewährten Beihilfe einen klaren Wettbewerbsnachteil für private Kletterhallen. Der Verband fordert die Auslagerung der Kletterzentren aus dem Zweckbetrieb des Vereins, da die DAV-Anlagen oft vergleichbare Dienstleistungen anbieten wie private Kletterhallen.
KLEVER stellt Gemeinnützigkeit von DAV-Kletterzentren in Frage
Dazu zählen etwa Kletterkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder, die Vermietung der Vereinsräume an Unternehmen und teilweise der Betrieb von Shops für Kletterzubehör und das gastronomische Angebot. Außerdem sind die Eintrittspreise nahezu identisch mit denen von privaten Betreibern. Damit leisten DAV-Kletterzentren keine gemeinnützige Arbeit. Beihilfen wie in Berlin sind deshalb bisher nicht ohne Weiteres zulässig.
“Der DAV ist ein gemeinnütziger Verein mit vielen guten Angeboten für seine Mitglieder, und er leistet einen sehr wichtigen Beitrag in Bezug auf den Naturschutz. Das befürworten wir, wehren uns aber gegen unlautere Unterstützung von Ländern und Kommunen wie im vorliegenden Fall”, sagt Jost Hüttenhain, 1. Vorsitzender des KLEVER.
Nach Berechnungen des Kletterhallenverbands wäre für das Grundstück, auf dem die DAV-Sektion Berlin ihre Kletterhalle gebaut hat, eine Jahresmiete von mindestens 50.000 Euro angemessen.
“Unser Mitglied Magic Mountain zahlt für die Hallenmiete monatlich 17.500 Euro. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil. Deshalb fordern wir gleiche Mietbedingungen für alle”, sagt Hüttenhain.
Klage am Gericht der Europäischen Union (EuG)
Zum Hintergrund: Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte der DAV-Sektion Berlin ab dem 1. November 2011 für 30 Jahre ein Grundstück zum Bau und Betrieb einer Kletterhalle zum Mietpreis von 1.132,92 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Darin sieht das KLEVER-Mitglied Magic Mountain eine Wettbewerbsverzerrung und hatte dagegen geklagt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im März 2013 in erster Instanz entschieden, dass der Mietvertrag teilweise nichtig ist. Allerdings nur in dem Zeitraum vom 1. November 2011 bis zum 5. Dezember 2012. Am 5. Dezember 2012 hatte die Europäischen Kommission entschieden, dass es sich bei der vom Bezirksamt Berlin-Mitte erhobenen Miete und Fördermaßnahmen für andere DAVKletterhallen zwar um durch die EU zu prüfende Beihilfen handelt und beim DAV eine Konzernstruktur vorliegt, aber diese Beihilfen nach Auffassung der EUKommission trotzdem mit dem EU-Markt vereinbar seien.
Daraufhin haben der KLEVER, Magic Mountain und zwei niederländische Kletterhallenbetreiber, die auch in Deutschland tätig sind, beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission erhoben. Eine Entscheidung könnte noch in diesem Jahr fallen.
Das Verfahren wird von verwandten Branchen im In- und Ausland mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da die Ausweitung des Vereinszwecks in wirtschaftliche Geschäftsgebiete hinein immer häufiger vorkommt. Das Ergebnis dieses Verfahrens könnte daher eine wegweisende Entscheidung zum Thema Wettbewerbsverzerrung durch gemeinnützigen Sport werden.
KLEVER fordert Ausgliederung der DAV-Kletterhallen
Der KLEVER will eine Ausgliederung der Kletterzentren aus dem gemeinnützigen Betrieb des DAV erreichen. Dann könnten die Sektionen keine Beihilfen, wie extrem vergünstigte Mieten sowie Zuschüsse von öffentlichen Vergabestellen, in Anspruch nehmen. Außerdem wäre dann der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf die Eintritte fällig. Bislang führen die DAV-Kletterhallen auf die Eintrittsgelder der Mitglieder nur 7 Prozent Umsatzsteuer ab.
In der Geschichte des DAV gab es bereits einen vergleichbaren Fall. Auch bei dem heute als DAV Summit Club bekannten Reiseveranstalter bedrohten die unternehmerischen Tätigkeiten den gemeinnützigen Status des Deutschen Alpenvereins. Deshalb wurde der Bereich 1977 ausgegliedert und die kommerzielle DAV Berg- und Skischule GmbH gegründet.
Über den Kletterhallenverband KLEVER e.V.
Der Kletterhallenverband KLEVER e.V. ist die Interessenvertretung von derzeit 37 rechtsform-unabhängigen Kletterhallenbetreibern. Desweiteren besteht eine Partnerschaft mit dem CH-Kletterhallenverband IG-Kletteranlagen.