Skitourenverbot – Rekurs positiv entschieden

PRESSEMITTEILUNG
Gute Nachrichten für alle, die das
Skitourengehen mit Begeisterung und Verantwortung betreiben, kommen
diesmal aus einem Gerichtssaal: Das Friedensgericht von Agordo (BL) hat
am 12. Oktober den Rekurs behandelt, den das Berufskollegium der
Südtiroler Berg- und Skiführer gegen eine Verwaltungsstrafe
eingelegt hat – eine Strafe, die gegen einen Bergführer
verhängt worden war, weil er sich im freien Skigelände
aufgehalten hatte.

Der Betroffene war Anfang Februar 2004 in der Provinz Belluno mit
Gästen auf Skitour unterwegs, als er von den Ordnungshütern
aufgehalten wurde. Die Dokumente des Bergführers sowie seiner
Gäste wurden angefordert, der Bergführer selbst erhielt eine
Strafverfügung. Grundlage der Verfügung: Eine Verordnung des
Bürgermeisters vom 3. Januar 2003, die den freien Zugang ins
Gebirge wegen Lawinengefahr untersagt.

Der Richter verwies im gestrigen Verfahren auf die Unzulässigkeit
dieser Verordnung: Gerade weil sie zum Zeitpunkt ihres Erlasses Bezug
auf die “aktuelle Situation der Schneedecke und auf die aktuellen
Wetterbedingungen” nähme, sei eine Wirksamkeit über ein
gesamtes Gemeindegebiet und ununterbrochen über 12 Monate im Jahr
nicht legitim. Es gäbe überdies keinerlei rechtliche
Grundlage, die ein Verbot des Zugangs ins freie Gelände irgendwie
rechtfertigen würde.

Obwohl noch nicht rechtskräftig, ist das Urteil ein entscheidender
Schritt gegen die Tendenz, den Bergsport mit unsinnigen
Verwaltungsvorschriften reglementieren zu wollen.

Verband Südtiroler Berg- und Skiführer

Siehe auch:
www.bergfuehrer.suedtirol.info

QuelleText: Verband Südtiroler Berg- und Skiführer