Alpenvereine und Oberlandesgericht Innsbruck treffen sich zum juristisch-alpinen Gedankenaustausch
Mittlerweile findet das gemeinsam mit den Alpenvereinen aus Österreich, Deutschland und Südtirol (ÖAV, DAV, AVS) veranstaltete Seminar zum sechsten Mal statt und bietet den teilnehmenden JuristInnen auch dieses Mal wieder Gelegenheit, rechtliche Probleme beim Wandern, Radeln und Klettern mit der alpinen Brille zu betrachten.
“In der grauen Theorie erweist sich ein Fall manchmal anders als im alpinen Gelände. Uns ist wichtig, dass wir auch diesen Aspekt in unsere Bewertungen einfließen lassen können, und da sind uns die Einschätzungen der Alpenvereinsexperten eine große Hilfe”, sagt Mag. Dr. Klaus-Dieter Gosch, Richter am OLG Innsbruck, stellvertretend.
Schmaler Grat zwischen Haftung und Eigenverantwortung
Die Kombination aus theoretischen Gesprächen und praktischen Erfahrungen soll ein Einfühlen in gewisse Situationen erleichtern, daher werden neben den Diskussionsrunden und Vorträgen auch praktische Einheiten angeboten. “Der Grat zwischen Haftung und Eigenverantwortung ist sehr schmal. Wir freuen uns, dass wir die RichterInnen und StaatsanwältInnen mit unserer alpinen Kompetenz unterstützen können”, sagt Alpenvereinspräsident Dr. Andreas Ermacora, selbst Rechtsanwalt.
Details zum Alpinseminar “berg-sport-recht”
11.-14. September 2016, Hotel Leutascherhof, Leutasch (Tirol)
Themen wie Eigengefährdung, Wegefreiheit im alpinen Raum oder Haftungsfälle auf alpinen Wegen, Steigen und Pisten werden im Rahmen des Seminars beleuchtet und diskutiert. Das genaue Programm und die Liste der Vortragenden sind unter www.alpenverein.at/presse abrufbar.
Das Alpinseminar für RichterInnen und StaatsanwältInnen findet seit 1996 im Vier-Jahres Rhythmus statt. Dieses Jahr haben 45 TeilnehmerInnen aus Österreich, Deutschland und Südtirol ihr Kommen zugesagt. Als Ehrengast zur Eröffnung hat sich unter anderem Tirols Landeshauptmann Günther Platter angekündigt.