Im Mai 2014 hat der Bundesrat beschlossen, den Überprüfungsprozess des SIL-GLP zu beenden. Es gebe keine befriedigenden Ergebnisse, hiess es damals, und der Nutzen für die Umwelt sei im Vergleich zum immensen Aufwand für das Verfahren zu gering. Die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes werden mit der Streichung von zwei von 42 Gebirgslandeplätzen berücksichtigt. Gemäss BAZL sollen dies die GLPs Gumm und Rosenegg-West sein.
Die nun vorgeschlagene Lösung des BAZL ist ungenügend und erneut ein Kniefall vor den Interessen der Helikopter-Lobby. “Die Streichung dieser zwei Gebirgslandeplätze tut niemandem weh,” meint denn auch Rolf Meier, Kampagnenleiter “Stop Heliskiing” bei mountain wilderness. Beim Gebirgslandeplatz Gumm liegen in einem Radius von 15 km weitere 6 (!) Gebirgslandeplätze. Und der Gebirgslandeplatz Rosenegg-West wird – im Vergleich mit anderen Gebirgslandeplätzen im Hochgebirge – verhältnismässig wenig angeflogen, auch wenn die Flugbewegungen dort in den letzten Jahren stark zugenommen haben.
Auch mit diesen Streichungsvorschlägen sind die bestehenden, auch vom BAZL anerkannten Schutz-Nutzungskonflikte keinesfalls gelöst. Gemäss den bestehenden, vom BAZL erarbeiteten Konfliktblättern hat bei weiteren 19 Gebirgslandeplätzen das Schutzziel “Ruhe und Stille” einen hohen Stellenwert und steht somit in schwerwiegendem Widerspruch mit den Interessen der Spassfliegerei. Doch mit dem vorliegenden Entscheid bleibt dieser Konflikt auf Jahre zementiert.
mountain wilderness bedauert, dass so die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz erneut den privatwirtschaftlichen Interessen Einzelner untergeordnet werden. Die Organisation wird sich dafür einsetzen, das Thema Lärm auf anderen Wegen zum politischen Thema zu machen.
Video: Demo von mountain wilderness Schweiz gegen das Heliskiing im geschützten Monte-Rosa-Gebiet.